Es geht wieder los!

Liebe Mitglieder,

Diese Mitteilung ist sehr lang, trotzdem bitte aufmerksam lesen.

Endlich ist es soweit: Am Montag, dem 11. Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Die von Seiten der Bayerischen Staatsregierung verkündeten Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen das Tennisspielen unter bestimmten Auflagen. Im Folgenden erhaltet Ihr Informationen zur Organisation des Spielbetriebs auf Freizeitebene und zur Übergangssaison 2020.

1. Arbeitsdienste und Platzöffnung

Montag, 11.5. 9-12 Uhr

Dienstag, 12.5. 17-19 Uhr

Mittwoch, 13.5. 17-19 Uhr

Samstag, 16.5. 9-12 Uhr

Es dürfen sich 8 Personen auf der Tennisanlage aufhalten.

Es fallen unendlich viele Arbeiten auf den Plätzen und den Grünanlagen an.

Bringt bitte Eure Gartenwerkzeuge mit (Harken, Baumscheren, Baumsägen etc.)

Meldet Euch DRINGEND UMGEHEND bei Eugen!

Wenn wir genügend Helfer finden, könnten wir die Plätze 1-3 dann ab Mittwoch, 13.5. freigeben.

Das Mannschafts- und Gruppentraining kann ab Montag 18.5. beginnen.

2. Hygiene- und Organisationshinweise (Stand 07.05.2020)

Trotz aller Lockerungen: die Gesundheit der Vereinsmitglieder hat nach wie vor oberste Priorität!

Mit den Hygiene- und Organisationshinweisen des BTV erhaltet Ihr einen Leitfaden zu einem sicheren Spielbetrieb.

Bitte haltet die Hinweise genau ein.

Die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

gelten vorläufig von Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai für den

Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen

  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen

  • kontaktfreie Durchführung

  • keine Nutzung von Umkleidekabinen

  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

  • keine Nutzung der Naßbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich

  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,

  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes

  • keine Zuschauer

 

3. Sonstige Organisationshinweise

  • Zugang zu den Toiletten nur über die Eingangstüre im Obergeschoss.

  • Die Trainingsbälle der Mannschaften werden im Nebenzimmer aufbewahrt.

  • Das Untergeschoss bleibt unbenutzt.

  • Nicht zugängliche Bereiche werden abgeschlossen und mit Trassierband markiert.

  • Alle Schutzmaßnahmen werden mit großen Plakaten auf der Tennisanlage zur Kenntnis gebracht.

  • Platzbelegungen und -Reservierungen können ab dem 18.5. ausschließlich über unser neues Online-Reservierungsportal getätigt werden.

  • Zusätzlich ist jeder Nutzer der Tennisanlage aufgefordert, seine Anwesenheit SCHRIFTLICH anzuzeigen.

  • Die Liste hängt für jeden zugänglich im Schaukasten an Platz 1. Dies ist ZWINGEND erforderlich, um im Falle einer Infektion unmittelbar die Kontaktkette nachzuvollziehen.

    Haltet dazu bitte unbedingt einen eigenen Stift bereit.

Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten.

Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.

Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes
ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt

wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt.

Jeder haftet persoenlich.

In der Tennisabteilung werden Peter Landisch (Abteilungsleiter) und Christian Hofweber (Sportwart) die Aufgaben eines Corona-Beauftragten wahrnehmen.

Was macht der Corona-Beauftragte?

Er überwacht die Einhaltung des Schutzkonzeptes,

er versorgt alle Personen an der Sportstätte mit den nötigen Informationen,

er verweist Personen von der Sportstätte im Falle einer Missachtung des Schutzkonzeptes.

4. Gastronomie und Mannschaftsspielbetrieb

Ab 18.5. dürfen wir unter Einhaltung der Hygienevorschriften die Terrasse wieder nutzen,

ab 25.5 dann den Gastraum im Innenbereich.

Die Ligabetrieb startet für uns am 13.6.

Alle Informationen, die Ihr zu diesen Themen braucht, werden wir Euch VOR dem jeweiligen Datum mitteilen, wir warten hier derzeit noch auf die entsprechenden Konzepte der Landesregierung und des BTV.

Am schwarzen Brett im Flur werden wir ab sofort wieder einen Bewirtungsplan aushängen, auf dem Ihr Euch sehr gerne eintragen dürft. Der Plan hat eine Gültigkeitsdauer von 25.5.- 27.9.

Wir wünschen uns allen unter diesen besonderen Umständen eine gesunde Saison.

Eure Abteilungsleitung